Kostenübernahme
Privat Versicherte/Beihilfe
Private Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten meist anteilig, manchmal in vollem Umfang, je nach Versicherungstarif. Die Rechnung wird als Heilpraktikerrechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH-Regelhöchstsatz) erstellt und richtet sich nach dem Grad der Erkrankung/benötigten Aufwand.
Beihilfeberechtigte erhalten grundsätzlich Heilpraktiker-Leistungen erstattet. Allerdings können hier einige Behandlungsmethoden ausgeschlossen sein.
Die Rechnungsstellung ist unabhängig von der Erstattung zu zahlen.
Private Zusatzversicherungen
Private Heilpraktikerzusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten meist anteilig, manchmal in vollem Umfang.
Die Rechnung wird als Heilpraktikerrechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH-Regelhöchstsatz) erstellt und richtet sich nach dem Grad der Erkrankung/benötigten Aufwand.
Die Rechnungsstellung ist unabhängig von der Erstattung zu zahlen.
Gesetzlich Versicherte/Selbstzahler
Als verbandsgeprüfte und zertifizierte Osteopathin beim VOD-Verband der Osteopathie bin ich bei allen Kassen zugelassen.
https://www.osteopathie.de/therapeutenliste
Die osteopathische Therapie wird von den meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst, einige Krankenkassen fordern dafür ein Privatrezept mit Verordnung einer osteopathischen Behandlung. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, ob und zu welchen Konditionen die Kosten übernommen werden bzw. zu welchem Anteil.
Die Rechnungsstellung ist unabhängig von der Erstattung zu zahlen.